Ambulanter Pflegedienst - Telefon: 08431 / 53 79 86 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir gewährleisten eine fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Wir respektieren, fördern und erhalten dabei soweit als möglich die individuelle Lebenssituation und die Selbstversorgungskompetenz des pflegedürftigen Menschen.
Unser Ziel ist es, eine größtmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen in ihrer Lebensführung zu erhalten, deren Gesundheit zu fördern und die soziale Integration zu unterstützen. Hierfür stehen unseren Patienten verschiedene Leistungsangebote zur Verfügung.
Alle medizinisch erforderlichen Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden und in der häuslichen Umgebung erbracht werden können:
Diese sind zum Beispiel:
Dies sind keine Leistungen der Pflegeversicherung sondern der Krankenversicherung.
Hilfe bei der Selbstversorgung
An – und Auskleiden, Waschen, Duschen, Baden, Ernährung, Inkontinenzversorgung …
Mobilität
Gehen, Stehen, Aufstehen und Zu - Bett - Gehen,Treppensteigen, Transfer, Verlassen der Wohnung…
unter Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation, sowie der Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen.
Wir haben unsere Betreuungsgruppe ins Leben gerufen, um für unsere pflegenden Angehörigen eine weitere Möglichkeit der Entlastung zu schaffen und unseren Senioren einen Ort für ein gemeinsames Miteinander zu geben.
Die häusliche Versorgung soll damit langfristig und qualitativ verbessert werden.
Bewusst haben wir von Anfang an die Betreuunggruppe nicht als typische ,,Tagespflege'' konzipiert, wir wollten eine ,, Familienatmosphäre'' schaffen, keine Heimstrukturen.
Werden Sie von Angehörigen oder von privaten Pflegepersonen gepflegt und erhalten Sie Pflegegeld?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, müssen:
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen.
Wenden Sie sich bei Fragen einfach an uns.
In Zukunft sind Kurse für pflegende Angehörige aus der Region geplant, wir werden Sie rechtzeitig darüber infomieren.
Wir beraten Sie gerne. Kostenlos und unverbindlich!
Mit der Verhinderungspflege sollen pflegende Angehörige durch einen Pflegedienst entlastet werden, wenn sie die Pflege, mit der sie sonst betraut sind, aus einem bestimmten Grund nicht ausführen können. Wir ermöglichen Ihnen eine kurze Auszeit aus dem Pflegealltag z.B. bei eigener Krankheit, Urlaub, Krisensituationen oder auch bei kurzfristigen Abwesenheiten, weil sie bestimmte Termine wahrnehmen müssen oder ausspannen möchten.
Wir versorgen ihre Pflegebedürftigen während dieser Zeit wie gewohnt zu Hause und stellen Ihnen alle unsere Leistungen zur Verfügung.
Ihr Anspruch:
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) für bis zu 6 Wochen in Höhe von bis zu 1.612 Euro jährlich. Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft wurde, können noch bis zu 50 % des Leistungsanspruches zusätzlich als Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet Sie haben zusätzlich 887 Euro zur Verfügung und können auf bis zu 2499,00 pro Jahr aufstocken.
Wir betreuen sie in allen Lebenslagen, bei Gesundheit, Heilbehandlung, Rehabilitation, Pflegebedürftigkeit, Ämter, Behörden und Versicherungen. Fragen sie uns!
Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit oder schwerwiegenden Krankeitsbildern bedürfen bei Pflege und Betreuung besonderer Qualifikationen!
Selbst wenn es zuhause besonders schwierig wird.
Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung bei Patienten mit MS, Querschnittslähmungen, Komapatienten oder Patienten, die 24 h betreut werden müssen, setzen wir unser Können gerne für Sie ein.
Durch ihr Krankheitsbild wurden Sie von der Umwelt als "schwierig" eingestuft?
Wir entwickeln ein eigenes Konzept für sie, das Ihren Anforderungen, Schwierigkeiten und Möglichkeiten Rechnung trägt.
Dass wir rund um die Uhr telefonisch unter unserer
Büronummer: 0 84 31 - 53 79 86
für Sie erreichbar sind. Die Rufumleitung sorgt dafür, dass ihr Anruf entgegengenommen wird, auch wenn das Büro nicht besetzt ist.
Das Hausnotrufsystem sorgt für ihre Sicherheit. Hier arbeiten wir mit ,,Vitakt'' unserem Partner in Sachen Hausnotruf zusammen. Bei Notfallsituationen können wir sofort reagieren und bei Ihnen vor Ort sein.
Seit 2015 besteht für alle Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der sogenannte Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen beträgt seit 2017 pauschal 125,00 EURO.
Versicherte können folgende Angebote nutzen:
Eine Auszahlung als Geldleistung ist nicht möglich, sie können nur unterschiedliche Angebote als Sachleistung nutzen.
Sie können alle Leistungen der Betreuung, Pflege und Behandlungspflege auch als private Dienstleistungen beantragen - d.h. ohne Kostenträger (wie z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung o.ä.) in minutengenauer Abrechnung.
Hierbei werden jedoch nicht die einzelnen Leistungen abgerechnet, sondern die Vergütung erfolgt auf Grundlage der aufgezeichneten Zeiten, die wir bei Ihnen verbracht haben. Das bietet die Möglichkeit flexibler auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.