Neuregelung seit Anfang 2022

Pflegesachleistungen ab 2022

Ab dem 01.01.2022 gibt es eine Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5 Prozent. Für das Pflegegeld ist aktuell keine Erhöhung vorgesehen.

In Geldbeträgen sieht das wie folgt aus:

Sachleistungs - und Pflegegeldansprüche gültig ab 01.01.2022

Pflegegrad

 

Betrag in € Sachleistungen

bis 31.12.2021

Betrag in € Sachleistungen

ab 01.01.2022

Betrag in € Geldleistungen

ab 01.01.2022

1 125,00 125,00 -
2 689,00 724,00 316,00
3 1298,00 1363,00 545,00
4 1612,00 1693,00 728,00
5 1995,00 2095,00 901,00

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab Januar 2017

Bisher basierte Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperlichen Aspekten. Menschen mit dementiellen Erkrankungen wurden daher – trotz ihres Hilfebedarfs – bei der Begutachtung zum Pflegebedarf nicht gleichwertig berücksichtigt.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erhebt die Selbständigkeit in wichtigen Bereichen, sowohl bezogen auf körperliche als auch auf geistige Fähigkeiten. So soll eingeschätzt werden, welche Unterstützung benötigt wird. Der zeitliche Umfang des Hilfebedarfs wird nicht mehr erfasst.

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Kriterien entscheidend:

  1. Mobilität: körperliche Beweglichkeit, wie zum Beispiel das Fortbewegen innerhalb der Wohnung
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
  4. Selbstversorgung: sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette selbstständig nutzen
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, mit anderen Menschen in Kontakt treten

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen prüft diese Kriterien und legt anschließend die Einstufung in einen Pflegegrad fest. Dies geschieht mit Hilfe einer Punkteskala.

Wir beraten und begleiten Sie von Antragstellung bis zum Begutachtungstermin. 

 

Kontaktieren Sie uns: Tel.
08431 / 53 79 86