Ambulanter Pflegedienst - Telefon: 08431 / 53 79 86 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Pflegedienst führt zur Feststellung des Hilfebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim Patienten durch. Dabei sind die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege und die beim Patienten vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zur Einbeziehung in den Pflegeprozess herauszuarbeiten. Der Patient, seine Angehörigen und andere an der Pflege Beteiligte sind einzubeziehen.
Der Pflegedienst stellt fest, welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch den Patienten, Angehörige, den Pflegedienst oder andere Pflegepersonen erbracht werden können. Die Ermittlung der Anforderungen des Patienten an den Pflegedienst mit dem Ziel der Umsetzung innerhalb der Leistungserbringung steht dabei im Mittelpunkt.
Bisher basierte Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperlichen Aspekten. Menschen mit dementiellen Erkrankungen wurden daher – trotz ihres Hilfebedarfs – bei der Begutachtung zum Pflegebedarf nicht gleichwertig berücksichtigt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erhebt die Selbständigkeit in wichtigen Bereichen, sowohl bezogen auf körperliche als auch auf geistige Fähigkeiten. So soll eingeschätzt werden, welche Unterstützung benötigt wird. Der zeitliche Umfang des Hilfebedarfs wird nicht mehr erfasst.